Deutsche Pflegegrade in Österreich Anspruch, Beratung & Pflegegeld
Beratung zu deutschen Pflegegraden & Beratungseinsatz (§37.3 SGB XI)
Sie leben in Österreich, sind aber in Deutschland pflegeversichert? Wir unterstützen Sie dabei, deutsche Pflegegrade in Österreich korrekt zu nutzen – von der Beantragung bis zum verpflichtenden Beratungseinsatz.
Ihr Anspruch bleibt bestehen
Deutsches Pflegegeld kann auch bei Wohnsitz in Österreich bezogen werden. Grundlage dafür sind die deutschen Pflegegrade und das EU-Recht.
Das deutsche Pflegegeld ist eine sogenannte „Geldleistung“, die dank EU-Recht (Verordnung EG 883/04) auch bei einem dauerhaften Wohnsitz in Österreich exportiert werden kann.
Das bedeutet: Sie behalten Ihre deutsche Pflegeversicherung und erhalten die monatliche Zahlung weiterhin.
Gerade bei grenzüberschreitenden Fällen kommt es jedoch häufig zu Unsicherheiten – und kleine Fehler können direkte Auswirkungen auf Ihr Pflegegeld haben.
Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und auf der sicheren Seite zu sein.
Ihr Anspruch ist geschützt
- EU-Recht garantiert den Export von Pflegegeld nach Österreich
- Ihr Anspruch bleibt auch bei dauerhaftem Wohnsitz bestehen
- Die Zahlung erfolgt weiterhin monatlich auf Ihr Konto
Deutsche Pflegegrade in Österreich – Tabelle & Pflegegeld 2026
Zum 1. Januar 2025 wurden die Sätze im Rahmen des deutschen Pflegestärkungsgesetzes (PUEG) um 4,5% angehoben. Diese gelten auch 2026 unverändert weiter.
Deutsche Pflegegrade & Pflegegeld 2026
Die Höhe des deutschen Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad (1 bis 5).
Pflegegeld wird in Deutschland ab Pflegegrad 2 ausbezahlt. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, aber auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld Entlastungsbetrag bis 131 € / Monat |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Der verpflichtende Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI in Österreich
Damit das Pflegegeld dauerhaft ausgezahlt wird, verlangt die deutsche Pflegekasse den Nachweis einer regelmäßigen Beratung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft.
| Pflegegrad | Beratungshäufigkeit |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | freiwillig 1× pro Halbjahr möglich |
| Pflegegrad 2 & 3 | verpflichtend 1× pro Halbjahr |
| Pflegegrad 4 & 5 |
verpflichtend
1× pro Quartal *ab 2026 teilweise nur noch 2× pro Jahr – bitte individuell mit der Kasse abstimmen |
Achtung:
Konsequenz bei fehlender Beratung
Wird der Nachweis nicht rechtzeitig eingereicht, wird das Pflegegeld zunächst um 50% gekürzt.
Im Wiederholungsfall wird die Zahlung komplett eingestellt.
Beratungseinsatz in Österreich – so funktioniert’s
Gerade in Österreich kommt es häufig zu Problemen, weil viele Anbieter die deutschen Pflegegrade nicht im Detail kennen.
Das führt oft zu unnötigen Problemen bei der Anerkennung.
David Koschier ist einer der wenigen Experten in Österreich, die Beratungseinsätze nach deutschem Standard durchführen und die Anforderungen der Pflegekassen genau kennen.
- Durchführung durch qualifizierte Pflegefachkraft
- Dokumentation nach deutschem Standard
- Unterstützung bei Einreichung und Ablauf
Deutsches Pflegegeld aus Österreich beantragen
Wenn Sie in Österreich leben und deutsches Pflegegeld neu beantragen möchten, läuft der Prozess in drei Schritten ab:
1
Antragstellung
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer deutschen Pflegekasse (meist der Krankenkasse angegliedert). Dies kann formlos telefonisch oder per E-Mail geschehen.
- Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung
- Keine rückwirkende Zahlung vor diesem Datum
- Wir unterstützen Sie bei der Formulierung
2
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD). Da Sie in Österreich leben, findet die Begutachtung oft durch einen Partner-Gutachter in Österreich statt.
- Es wird ein Pflegegrad (1 bis 5) festgestellt
- Wir bereiten Sie optimal auf die Begutachtung vor
- David kennt den Ablauf und weiß, worauf geachtet wird
3
Bescheid & Auszahlung
Nach der Prüfung erhalten Sie den Bescheid. Bei Bewilligung wird das Geld monatlich auf Ihr Konto überwiesen – auch ein österreichisches Konto ist möglich.
Höherstufung bei Verschlechterung
Sollte sich Ihr Zustand verschlechtern, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen:
Antrag wie bei Erstbeantragung
Der Prozess ist identisch – Antrag, Begutachtung, Bescheid
Aktuelle Befunde vorbereiten
Bereiten Sie Befunde österreichischer Ärzte vor, die die Verschlechterung belegen
Pflegetagebuch führen
Nutzen Sie ein Pflegetagebuch, um den erhöhten Zeitaufwand nachzuweisen
Unterschiede: Deutsche Pflegegrade vs. österreichisches Pflegegeld
Wenn Sie in Österreich leben aber deutsches Pflegegeld beziehen, sollten Sie folgende Besonderheiten kennen:
Kein Doppelbezug möglich
Sie können nicht gleichzeitig das volle deutsche Pflegegeld und das österreichische Pflegegeld beziehen. In der Regel bleibt man im deutschen System, da die Sätze oft vorteilhafter sind.
Nur Geldleistung, keine Sachleistungen
Die deutsche Pflegekasse zahlt in Österreich nur Pflegegeld (für die Pflege durch Angehörige), aber keine Sachleistungen wie einen deutschen Pflegedienst
Österreichische Sachleistungen werden angerechnet
Wenn Sie österreichische Sachleistungen (z.B. Hauskrankenpflege) in Anspruch nehmen, wird dies oft auf das deutsche Pflegegeld angerechnet.
Wohnsitz melden
Informieren Sie Ihre deutsche Pflegekasse über Ihren Wohnsitz in Österreich. Dies ist wichtig für die korrekte Abwicklung.
Sie möchten Unterstützung beim Antrag oder bei der Begutachtung?
Informationen zu den österreichischen Pflegegeld Stufen finden Sie hier:
Häufige Fragen zu deutschen Pflegegraden in Österreich
Verliere ich mein deutsches Pflegegeld durch den Umzug nach Österreich?
Nein. Dank EU-Recht (Verordnung EG 883/04) bleibt Ihr Anspruch auf deutsches Pflegegeld auch bei dauerhaftem Wohnsitz in Österreich vollständig erhalten. Sie müssen Ihre deutsche Pflegekasse lediglich über den Wohnsitzwechsel informieren.
Wer kann den Beratungseinsatz §37.3 in Österreich durchführen?
Der Beratungseinsatz muss durch eine qualifizierte Pflegefachkraft durchgeführt werden, die mit den deutschen Formularen und Standards vertraut ist. David Koschier ist einer von nur zwei Experten in ganz Österreich, die diese Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI durchführen können.
Was kostet der Beratungseinsatz?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von Ihrer deutschen Pflegekasse übernommen. In Österreich müssen Sie oft in Vorleistung treten und reichen die Rechnung dann zur Erstattung bei Ihrer Kasse ein. Wir klären im Erstgespräch die genauen Kosten und unterstützen Sie bei der Abrechnung.
Kann die Beratung auch digital stattfinden?
Seit 2022 ist es möglich, jeden zweiten Beratungseinsatz per Videogespräch durchzuführen. Die erste Beratung muss jedoch immer physisch vor Ort in Ihrer Wohnung stattfinden.
Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz vergesse?
Wird der Nachweis nicht rechtzeitig eingereicht, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld zunächst um 50%. Im Wiederholungsfall wird die Zahlung komplett eingestellt. Es ist daher sehr wichtig, die Beratungseinsätze rechtzeitig durchzuführen und zu dokumentieren.
Kann ich gleichzeitig deutsches und österreichisches Pflegegeld beziehen?
Nein. Ein Doppelbezug ist nicht möglich. In der Regel bleibt man im deutschen System, da die Sätze oft vorteilhafter sind. Wenn Sie österreichische Sachleistungen in Anspruch nehmen, werden diese oft auf das deutsche Pflegegeld angerechnet.
Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?
Wir bereiten Sie umfassend auf die Begutachtung vor. David kennt den Ablauf genau und weiß, worauf die Gutachter achten. Wir besprechen gemeinsam, wie Sie Ihren tatsächlichen Pflegebedarf realistisch darstellen und welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten.
Welche Formulare werden für den Beratungseinsatz benötigt?
Für den Beratungseinsatz sind spezielle deutsche Formulare erforderlich, die österreichische Pflegedienste oft nicht kennen. Als spezialisierter Experte für deutsche Pflegegrade kenne ich diese Formulare genau und fülle sie korrekt aus – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Deutsche Pflegegrade in Österreich – Wir begleiten Sie
Ob Erstantrag, Höherstufung oder verpflichtender Beratungseinsatz – vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Als einer von nur zwei Experten in Österreich kenne ich das deutsche System genau.
Beratung in Klagenfurt, ganz Kärnten & online möglich
